Bei dem am Freitag in der Stadt Brandenburg verhafteten Mann handelt es sich um einen vorbestraften Kameruner.
Das teilte der Berliner Oberstaatsanwalt Martin Steltner mit. Der Mann soll Anfang Mai in Berlin eine 84-Jährige ermordet haben. In Brandenburg bedrängte der Mann 2017 mehrere Frauen sexuell. Das Amtsgericht verurteilte ihn deswegen zu einer Haftstrafe.
Bei dem am Freitag in Brandenburg an der Havel festgenommen mutmaßlichen Mörder handelt es sich um den Kameruner Bernard N. Das teilte am Dienstag der Berliner Oberstaatsanwalt Martin Steltner mit. Bernard N. soll nach jetzigen Erkenntnissen der 4. Berliner Mordkommission Anfang Mai die 84-jährige Maria M. ermordet haben. Der Sohn fand seine Mutter tot in deren Wohnung in der Wichertstraße in Prenzlauer Berg.
Zielfahnder hatten den Mann Freitag überwältigt und verhaftet. Offenbar waren Spuren des Mannes am Tatort gefunden worden. Die Seniorin war durch massive Gewalt gestorben. Einzelheiten zur Verhaftung nannte Steltner nicht. Bernard N., auch unter Bernhard N. registriert, war vor fast einem Jahr, am 5. Juli 2017, vom Amtsgericht Brandenburg wegen Sexualstraftaten zu einem Jahr und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der schmächtige Mann hat am 11. Januar 2017 drei Frauen begrapscht und sexuell bedrängt. In der Pater-Grimm-Straße in Brandenburg sprach er unter anderem eine 34-jährige Mutter zweier kleiner Kinder an: „Do you want to fuck?“Die Frau konnte ihn wegdrängen und sich mit ihrem weinenden Kind in ihren Hausflur retten.
Der Kameruner ist drogenabhängig und schon vorher wegen Diebstählen aufgefallen. Der damalige Staatsanwalt sprach in dem Prozess vor dem Schöffengericht von einem Mann, dessen Leben ein ständiger Rechtsbruch sei. Über das Tötungsmotiv sei noch nichts bekannt, so Oberstaatsanwalt Steltner. Weder ein Raubmord noch ein sexuelles Motiv könnten derzeit ausgeschlossen werden. Abgeschoben werden sollte der Kameruner noch nicht, heißt es. Derzeit sitzt der 23-Jährige in Untersuchungshaft in Brandenburg an der Havel.
Wolfgang Erlebach, zuständiger Fachbereichsleiter bei der Stadtverwaltung Brandenburg, lehnte am Dienstag eine Stellungnahme zum Aufenthaltsstatus und gemeldeten Aufenthaltsort von Bernard N. „aus rechtlichen Gründen“ ab.
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