Der Verdächtige im Mordfall Susanna ist im Nordirak festgenommen worden. Das sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer am Freitag auf einer Pressekonferenz in Quedlinburg.
Irakische Kräfte fassten den mit einem internationalen Haftbefehl gesuchten 20-Jährigen in der Nacht auf Freitag gegen 2 Uhr
„Ich danke den beteiligten kurdischen Sicherheitskräften, dass diese die Verhaftung möglich gemacht haben. Dieser Erfolg ist Ergebnis der guten Zusammenarbeit zwischen den kurdischen Sicherheitsbehörden im Irak und der deutschen Bundespolizei.“ Die Auslieferung laufe jetzt “nach den internationalen Regeln”.
Der Iraker Ali B. wird verdächtigt, das 14-jährige Mädchen in der Nacht auf den 23. Mai nahe Wiesbaden getötet zu haben. Dem Mord soll ein Martyrium der Jugendlichen vorausgegangen sein.
Das zwei Wochen lang vermisste Mädchen war am Mittwoch nahe Wiesbaden an den BAhngleisen entdeckt worden. Dort hat es der Täter abgelegt und mit Reisig verborgen.
Ali B. lebte in einer Wiesbadener Flüchtlingsunterkunft. Am Wochenende reiste er mit seiner Familie überhastet aus Deutschland aus. Die Gruppe nahm den Weg von Düsseldorf nach Istanbul und von dort ins irakische Erbil.
Es waren Vorwürfe laut geworden, weshalb Ali B. unbehelligt abreisen konnte. Dazu nahm die Bundespolizei am Freitag Stellung:
“Bei der Ausreisekontrolle wurden dem kontrollierenden Beamten der Bundespolizei durch den später Beschuldigten und mitreisende Familienangehörige zwei irakische Laissez-Passer mit je vier Namen und acht deutsche Aufenthaltsgestattungen ausgehändigt. Die vorgelegten Dokumente waren echt, gültig und berechtigten zur Ausreise. Die Lichtbilder stimmten mit den Personen überein.
Am Tag der Ausreise bestand gegen den Beschuldigten keine Fahndungsnotierung. Erst zwei Tage später wurde er durch die zuständigen Behörden zur Fahndung ausgeschrieben.
Ein Ticket-/ Passabgleich ist Im Rahmen der Luftsicherheitskontrolle derzeit rechtlich nicht möglich. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle ist ein solcher ebenfalls nicht vorgesehen.”